Anonymes Hinweisgeberportal des AOK-Bundesverbandes gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Über dieses Portal können Sie dem AOK-Bundesverband Hinweise aus dem Anwendungsbereich des HinSchG vertraulich und unter Wahrung des Schutzes Ihrer Identität übermitteln. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, wie dem AOK-Bundesverband, eine interne Meldestelle zu unterhalten. Die interne Meldestelle garantiert, sowohl Hinweisgebenden (sog. Whistleblowern), die interne Missstände oder Rechtsverstöße melden wollen, als auch den von den Meldungen betroffenen Personen oder weiteren Zeugen, besonderen Schutz. Mit der technischen Umsetzung hat der AOK-Bundesverband Vispato beauftragt. 

Die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Stabstelle Interne Revision, welcher zur besonderen Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.